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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - L 20 B 201/07 AS   

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https://dejure.org/2008,17273
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - L 20 B 201/07 AS (https://dejure.org/2008,17273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.2008 - L 20 B 201/07 AS (https://dejure.org/2008,17273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - L 20 B 201/07 AS (https://dejure.org/2008,17273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Bezug auf hinreichende Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags vorliegende Entscheidungsreife im Zeitpunkt der Erledigung eines Verfahrens durch Klagerücknahme; Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe trotz eines bis zum Abschluss eines Verfahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - L 20 B 201/07
    Der Senat weist wegen der Ausführungen des Sozialgerichts zu den Erfolgsaussichten allerdings darauf hin, dass der im Verlaufe des Verfahrens ergangene Bescheid vom 09.03.2007, mit dem die Beklagte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ab dem 25.01.2007 gewährt hat, eine (zunächst gegebene) hinreichende Erfolgsaussicht insofern belegen könnte, als die gegen die völlige Versagung von Leistungen durch Bescheid vom 07.12.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.01.2007 gerichtete Klage vom 19.02.2007 als streitgegenständlichen Zeitraum den Zeitraum von der Antragstellung bei der Behörde bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nahelegt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R m.w.N., zuletzt BSG, Urteilt vom 31.10.2007, B 14//11b AS 59/06 R).
  • LSG Sachsen, 15.12.2005 - L 6 B 10/05

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Zahlung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - L 20 B 201/07
    Liegt bis zum Abschluss des Verfahrens ein ordnungsgemäßer Antrag gemäß § 117 ZPO - wie hier - nicht vor, kommt eine rückwirkende Bewilligung (hier ohnehin nur bis zum Zeitpunkt der Antragstellung am 02.08.2007), die ohnehin nur in Erwägung zu ziehen ist, wenn die Entscheidung durch das Gericht verzögert worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Beschluss vom 30.01.2008, L 20 B 2/08 SO) nicht in Betracht (ebenso Sächsisches LSG, Beschluss vom 15.12.2005, L 6 B 10/05 R-KN-PKH m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - L 20 B 2/08

    Angabe von Miteigentumsanteil bei Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - L 20 B 201/07
    Liegt bis zum Abschluss des Verfahrens ein ordnungsgemäßer Antrag gemäß § 117 ZPO - wie hier - nicht vor, kommt eine rückwirkende Bewilligung (hier ohnehin nur bis zum Zeitpunkt der Antragstellung am 02.08.2007), die ohnehin nur in Erwägung zu ziehen ist, wenn die Entscheidung durch das Gericht verzögert worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Beschluss vom 30.01.2008, L 20 B 2/08 SO) nicht in Betracht (ebenso Sächsisches LSG, Beschluss vom 15.12.2005, L 6 B 10/05 R-KN-PKH m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2008 - L 19 B 11/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, rückwirkende Gewährung

    Nur wenn der Antragsteller alles seinerseits Erforderliche getan hat, kann eine Rückbeziehung der Wirksamkeit der Prozesskostenhilfebewilligung auf den Zeitpunkt der Antragstellung gerechtfertigt erscheinen (LSG NRW, Beschluss vom 10.08.2006, L 19 B 28/06 AL, vom 08.10.2007, L 19 B 101/07 AS, vom 30.07.2008, L 20 B 93/08 AS und vom 05.02.2008, L 20 B 201/07 AS; LSG Sachsen, Beschluss vom 04.01.2006, L 1 B 171/05 AL-PKH; vgl. auch Philippi in Zöller, ZPO, 26 Aufl. § 119 Rdz. 39; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 66. Aufl., § 119 Rdz. 5; Reichold in Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., § 119 Rdz. 2; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 73a Anm. 4b § 119 ZPO; Zeihe, Kommentar zum SGG, § 119 ZPO Rdz. 2 b zu; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Auflage, § 166 Rdz. 14; Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl., zu § 166 Rdz. 9; Kalthoehner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdz. 505; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, 8. Aufl., § 119 Rdz. 7 jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - L 20 B 93/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Liegt bis zum Abschluss des Verfahrens ein ordnungsgemäßer Antrag gemäß § 117 ZPO nicht vor, kommt eine rückwirkende Bewilligung im Regelfall nicht in Betracht (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 05.02.2008 - L 20 B 201/07 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2015 - L 9 AL 146/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Liegt bis zum Abschluss des Verfahrens ein ordnungsgemäßer Antrag auf PKH gemäß § 117 ZPO nicht vor, kommt eine rückwirkende Bewilligung, die ohnehin nur in Erwägung zu ziehen ist, wenn die Entscheidung durch das Gericht verzögert worden ist, nicht in Betracht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 05.02.2008 - L 20 B 201/07 AS -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - L 7 B 15/06
    Die - ausnahmsweise - rückwirkende Bewilligung von PKH in den Fällen, in denen ein ordnungsgemäßer Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens nicht vorliegt, kommt nur in Betracht, wenn die Entscheidung über PKH durch das Gericht verzögert worden ist (so bereits BGH, Beschluss vom 30.9. 1981 - IV b ZR 694/80 -, zitiert nach juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.3. 2007, L 7 B 3/07 SB; vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 5.2. 2008, L 20 B 201/07 AS).
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